Neuerungen im Zuge der Corona-Krise: Porto für Rezeptversand
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Corona machts möglich: Konnte man die Portopauschalen, beispielsweise die Ziffer 40122, entsprechend der Leistungslegende bislang nur abrechnen für die Versendung von Briefen oder schriftlichen Unterlagen, hat die KBV nun die Abrechnungsmöglichkeiten erweitert.