Präventivleistungen auf einen Blick: Praxishilfe verschafft Klarheit im GU-Chaos
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Nach der neuen Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (GU-Richtlinie), die seit dem 1. April Gültigkeit hat, darf die Routinevorsorgeleistung nicht mehr zweijährlich, sondern nur noch dreijährlich erfolgen.