Prozess zu TI-Strafzahlungen – eine Ohrfeige für Datenschutzkämpfer
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Am 26. Januar wird über den Straf-Honorarabzug bei Ärzten, deren Praxen nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind, vor dem Sozialgericht München verhandelt. Davon ausgeschlossen bleiben interessierte Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte.