PVS-Einwilligung trotz Anpassung von § 203 StGB weiterhin notwendig

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Alles wie gehabt – nur noch ein bisschen komplizierter.

Im Jahr 2016 wurde der § 203 StGB geändert, dieses Jahr ist die Datenschutzgrundverordnung in die deutsche Gesetzeslandschaft eingezogen. Brauchen Ärzte trotzdem weiterhin die Zustimmung ihrer Privatpatienten, um Verrechnungsdaten an die PVS zu schicken?

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