Rechtliche Grenzen beim Praxismarketing
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Werbung für Arztleistungen ist erlaubt – aber nur mit klaren Grenzen. Ein BGH-Urteil zeigt, wie schnell Praxen in die Abmahnfalle tappen können.
Werbung für Arztleistungen ist erlaubt – aber nur mit klaren Grenzen. Ein BGH-Urteil zeigt, wie schnell Praxen in die Abmahnfalle tappen können.