Risikofreier Berufsstart in der KV-Praxis

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Eigeneinrichtungen der Körperschaft bleiben trotz Ärztemangel die Ausnahme.

Für Ärzte, die eine Niederlassung anstreben, aber das finanzielle Risiko einer Praxisgründung scheuen, besteht ggf. die Möglichkeit, übergangsweise als Angestellte in einer KV-eigenen Praxis zu arbeiten. Dies gilt vor allem für Ostdeutschland, die West-KVen tun sich damit schwer.