Schmerztherapeutin wird der Einstieg in eine hausärztliche Praxis verwehrt

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Sozialgericht hat über Unter-/Überversorgung in der Landeshauptstadt zu entscheiden.

Ein Allgemeinarzt und Schmerztherapeut möchte eine junge Kollegin als Schmerztherapeutin anstellen. Dafür will er einen verwaisten Hausarztsitz in einem 13 km entfernten Stadtteil erwerben. Obwohl Zulassungs- und der Berufungsausschuss grünes Licht geben, bleibt die KV Hessen beim Veto und geht vor Gericht.