Ehegatten-Notvertretung

Was Sie vor der Einrichtung einer Ehegatten-Notvertretung wissen müssen

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Das Gesetz gilt nur innerhalb einer Ehe und in eingetragenen Lebenspartnerschaften,

Ehegatten sind seit dem 1. Januar 2023 dazu ­berechtigt, sich im Fall der Einwilligungsunfähigkeit des anderen in der Gesundheitssorge zu vertreten. Ärztinnen und Ärzte müssen dann wissen, wie die Regelung funktioniert.