Was Sie vor der Einrichtung einer Ehegatten-Notvertretung wissen müssen
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Ehegatten sind seit dem 1. Januar 2023 dazu berechtigt, sich im Fall der Einwilligungsunfähigkeit des anderen in der Gesundheitssorge zu vertreten. Ärztinnen und Ärzte müssen dann wissen, wie die Regelung funktioniert.