Sozialabgaben für den Praxisvertreter - so schützen Sie sich vor Überraschungen

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Dr. Hansjörg Haack: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizin und Steuerrecht, Osnabrück

Wird der Einsatz eines Praxisvertreters als sozialversicherungspflichtig angesehen, verteuert sich dieser für den Praxisinhaber um etwa 40 %25. Zwei Gerichte haben sich aktuell mit der Frage der Sozialabgaben befasst – und damit Hinweise formuliert, die Vertragsärzte beachten sollten.

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