Wirtschaftlichkeitsprüfung: Steigt die Regressgefahr?
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Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz war zum 1. Januar 2012 der Grundsatz „Beratung vor Regress“ eingeführt worden. Seit eine enge Auslegung dieses Grundsatzes durch das Bundessozialgericht das Regressrisiko wieder vergrößert hat, ist auch die Bedeutung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen wieder gewachsen.