Beruflich „unwürdig“ oder „unzuverlässig“

Strafrechtliche Vorwürfe bringen die Approbation in Gefahr

Gastbeitrag
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Stand: 
|Lesezeit: 6 Min
Christoph Klein
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Maximilian Klefenz
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Wer mit dem Strafrecht in Kontakt kommt, braucht früh anwaltliche Hilfe. Auch wegen der Approbation.    

Strafrechtliche Vorwürfe gegen Ärztinnen und Ärzte können schnell existenziell werden und zum Verlust der Approbation führen. Die Kölner Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht Christoph Klein und Maximilian Klefenz erläutern, wie Betroffene sich in Ermittlungsverfahren verhalten sollten und welche Faktoren beim Zulassungsentzug eine Rolle spielen.

Welchem Zweck dient der Widerruf der Approbation? 

Der Approbationswiderruf soll Ärztinnen und Ärzte nicht sanktionieren. Er dient einerseits dem Gemeinschaftsgut der Patientenversorgung und andererseits der Sicherung des Vertrauensverhältnisses, das für die Heilbehandlung notwendig ist – insbesondere des Vertrauens in die Integrität der Ärzteschaft.

Wie hoch sind die Hürden für den Approbationsentzug?

Wegen des erheblichen Eingriffs in die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) gelten hohe Hürden für den Approbationsentzug. Nicht jedes Fehlverhalten reicht aus – erforderlich ist ein gravierender Vertrauensverlust. Es muss sich um Verfehlungen handeln, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand zu erschüttern, wenn das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos bliebe.

Was ist in der Bundesärzteordnung geregelt?

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