Abrechnungsbetrug im ärztlichen Bereitschaftsdienst

Haftstrafe: Arzt rechnet über 6.000 Fälle ab, die es nie gab

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Ein Arzt aus Niederbayern muss für sechs Jahre ins Gefängnis.

Über 6.000 nie erfolgte Hausbesuche im Notdienst, mehr als 1,4 Millionen Euro Schaden und nun ein rechtskräftiges Urteil: Ein Poolarzt der KV Bayerns muss wegen Abrechnungsbetrugs für sechs Jahre ins Gefängnis.

Abrechnungsbetrug in 13 Quartalsabrechnungen, Schaden in Millionenhöhe

Ein Arzt aus Niederbayern muss für sechs Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte ihn am 23. Februar 2026 wegen Betrugs in 13 Quartalsabrechnungen sowie wegen eines sexuellen Übergriffs unter Ausnutzung des Behandlungsverhältnisses. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mannes nun verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Der Mediziner war seit 2017 als Poolarzt für die KV Bayerns tätig. Nach Feststellung des Landgerichts rechnete er zwischen November 2021 und November 2024 vielfach Hausbesuche im Notdienst ab, die nicht stattfanden. Es ging um über 6.000 Behandlungsfälle; der Schaden beläuft sich auf über 1,4 Millionen Euro.

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KV-Prüfung brachte Auffälligkeiten ans Licht

Die Ermittlungen führte die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen, die bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg angesiedelt ist. Anlass war eine Anzeige der KV Bayerns, die bei einer Prüfung zahlreiche Auffälligkeiten in den Abrechnungen festgestellt hatte.

Vor dem Landgericht räumte der Angeklagte die Abrechnungsvorwürfe ein, bestritt aber den sexuellen Übergriff. Das Gericht sah ihn dennoch als erwiesen an: Während eines Diensts 2021 griff er einer Patientin mit Erkältungssymptomen ohne medizinischen Grund an die Brust.

Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30.9.2026; Az: 6 StR 298/26

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