Mord in 15 Fällen

Palliativmediziner zu lebenslanger Haft verurteilt

Urteil des Landgerichts Berlin
|Erschienen am: 
|Lesezeit: 3 Min
Die Prozessbeteiligten (l-r), die Rechtsanwälte des Angeklagten, Klaudia Dawidowic, Ria Halbritter und Christoph Stoll, sowie die Vorsitzende Richterin Sylvia Busch (M) und Staatsanwalt Philipp Meyhöfer (2.v.r.) stehen beim Mordprozess gegen einen Palliativarzt, der in Berlin 15 Menschen getötet haben soll, im Landgericht Berlin.

Ein Berliner Palliativmediziner ist wegen Mordes an 15 Patientinnen und Patienten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht sah niedrige Beweggründe, Heimtücke und eine besondere Schwere der Schuld als erwiesen an.

Ein 41-jähriger Palliativmediziner ist vom Landgericht Berlin wegen Mordes an 15 seiner Patientinnen und Patienten zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden. Die 21. Große Strafkammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an und sprach ein lebenslanges Berufsverbot aus. Der Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der promovierte Arzt hatte seine Opfer zwischen September 2021 und Juli 2024 im Auftrag eines Berliner Medizinischen Versorgungszentrums und später eines Pflegedienstes ambulant betreut. Nach den Feststellungen der Kammer verabreichte er zwölf Frauen und drei Männern im Alter zwischen 25 und 94 Jahren bei Hausbesuchen zunächst ein sedierendes Narkoseeinleitungsmittel, dann ein Muskelrelaxans – ohne deren Willen und ohne medizinische Indikation. Die Mittel führten binnen kurzer Zeit zum Atemstillstand und schließlich zum Tod. In fünf Fällen legte der Angeklagte anschließend am Tatort Feuer. Der Vorwurf der Brandstiftung war bereits bei der Anklageerhebung von der Staatsanwaltschaft Berlin ausgeklammert worden.

Niedrige Beweggründe und Heimtücke bejaht

Die Kammer sah in allen 15 Fällen das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt, wegen der Vorgehensweise zusätzlich das der Heimtücke. Der Angeklagte habe aus reinem Eigennutz gehandelt, nicht aus Mitleid oder in der Absicht, Sterbehilfe zu leisten, erklärte die Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung. Der Tod habe bei den Geschädigten trotz ihrer schweren Erkrankungen jeweils nicht unmittelbar bevorgestanden. Der Angeklagte, dem eine unsichere, ängstlich-vermeidende Persönlichkeit attestiert wurde, habe sich durch die Taten persönlich aufwerten und Allmachtsphantasien ausleben wollen – er habe sich als „Herr über Leben und Tod“ aufgespielt.

Für die rechtliche Bewertung ist die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zentral: Sie bewirkt, dass die reguläre Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren nicht ausreicht und sich die Haftzeit nach § 57a StGB verlängert. Da in Deutschland – anders als in manchen anderen Ländern – nicht mehrere lebenslange Freiheitsstrafen nebeneinander verhängt werden können, fasste die Kammer die 15 Einzelstrafen gemäß zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe zusammen.

Verdacht auf 76 weitere Tötungsdelikte

In der Hauptverhandlung hatte der Angeklagte die Tötung von zwölf Patientinnen und Patienten eingeräumt, die übrigen drei Taten aber bestritten. Die Kammer wertete letzteres als Schutzbehauptung. An 58 Verhandlungstagen waren 204 Zeugen und 22 Sachverständige gehört sowie Dokumente aus der Auswertung technischer Geräte des Angeklagten ausgewertet worden. Die Beweisaufnahme habe seine Verantwortung für alle 15 Taten belegt – die Kammer stufte ihn als Serienmörder ein.

Das Urteil kann mit der Revision angefochten werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt bereits wegen 76 möglicher weiterer Taten; eine entsprechende Anklageschrift liegt dem Landgericht nach eigener Auskunft bisher nicht vor.

Pressemitteilung des Landgerichts Berlin vom 8. Juli 2026; Aktenzeichen des Falls: 521 Ks 4/25

Foto von Isabel Aulehla

Isabel Aulehla

Redakteurin Medical Tribune
Isabel Aulehla arbeitet seit 2019 im Ressort für Politik & Praxis der Medical Tribune, erst als Volontärin, dann als Redakteurin. Zuvor studierte sie Publizistik und Soziologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Sie befasst sich besonders gerne mit Themen rund um Behandlungsfehler und KI. Außerdem ist sie Host des Podcasts O-Ton Innere Medizin.

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