Bundessozialgericht

Rechtmäßigkeit der TI-Anschlusspflicht und Honorarkürzungen bestätigt

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Manche Ärztin, mancher Arzt findet, die Telematikinfrastruktur sei technisch unausgereift, berge Datenschutzrisiken und lade zu hohe Kosten auf. Einige Praxen weigern sich deswegen teils bis heute, sich an die TI anzuschließen. Das Urteil des BSG bestätigt nun die bisherige Rechtsprechung, dass der Anschluss zu den Pflichten der Vertragsarztpraxen zählt.

Seit dem ersten Quartal 2019 müssen vertragsärztliche Praxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Wer der Vorgabe nicht folgt, muss mit Honorarkürzungen rechnen. Dagegen hatten Arztpraxen in mehreren Bundesländern geklagt. Jetzt wurden die Kürzungen auf oberster gerichtlicher Ebene bestätigt.