Rechtmäßigkeit der TI-Anschlusspflicht und Honorarkürzungen bestätigt
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Seit dem ersten Quartal 2019 müssen vertragsärztliche Praxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Wer der Vorgabe nicht folgt, muss mit Honorarkürzungen rechnen. Dagegen hatten Arztpraxen in mehreren Bundesländern geklagt. Jetzt wurden die Kürzungen auf oberster gerichtlicher Ebene bestätigt.