Assistenzhunde in der Arztpraxis dürfen drinnen bleiben
In Arztpraxis- und Krankenhausbereichen, wo Menschen in Straßenkleidung herumlaufen, dürfen sich auch Assistenzhunde, die Menschen mit Behinderungen begleiten, aufhalten. Darauf weist die KBV mit Bezug aufs Behindertengleichstellungsgesetz hin.