Umsatzgrenze, Plausi-Prüfung, Teamstatus – das sollten Sie beim Jobsharing beachten

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Das Urteil des Bundessozialgerichts von 2018 hat beim Jobsharing noch zu keinem klaren Trend geführt.

Jobsharing hat sich überlebt. Das hätte man 2018 denken können, als höchstrichterlich entschieden wurde, dass mit einem Jobsharer auch Leistungsobergrenzen in die BAG einziehen. Dann also lieber die Zulassung teilen? Doch so einfach ist es nicht: Die Vor- und Nachteile der Modelle müssen weiterhin individuell abgewogen werden.