Frage an Rechtsanwalt Stäwen: Wann besteht Rückbaupflicht in meiner Praxis?
Erschienen am:
|
Aktualisiert am:
Dr. T. aus Karlsruhe: Mein Praxismietvertrag läuft in absehbarer Zeit aus und es ist noch nicht abzusehen, ob dieser verlängert wird. Ich habe die Praxis in ihrem derzeitigen Zustand vor ca. 20 Jahren von dem Vormieter übernommen. Jetzt habe ich in den Unterlagen entdeckt, dass mein Vorgänger seinerzeit zusätzliche Wände eingezogen hat. Bin ich verpflichtet, bei Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, obwohl ich die zusätzlichen Wände gar nicht gesetzt habe?