Fragen an Rechtsanwalt Stäwen : Wann kann ich Betriebsurlaub anordnen?
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Dr. M. aus Frankfurt: Ich bin Hausarzt und Inhaber einer Einzelpraxis. Bei der Urlaubsplanung versuche ich, auf meine Mitarbeiter:innen möglichst weitgehend Rücksicht zu nehmen. Wenn ich selbst Urlaub machen möchte, ohne eine Vertreter:in zu haben, kann ich das Personal jedoch nicht sinnvoll beschäftigen. Kann ich meine Mitarbeiter:innen in diesen Fällen gleichzeitig auch in den Urlaub schicken oder muss ich sie bezahlt freistellen? Kann ich auch zu anderen Anlässen meine Praxis schließen und gegenüber meinen Mitarbeiter:innen Urlaub anordnen?