Praxisservice für Patientenverfügungen

Was bei Patientenverfügungen zu beachten ist

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Mit einer Vorsorgevollmacht können Personen für den Fall von Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit eine Vertrauensperson zum Bevollmächtigten in Gesundheitsangelegenheiten bestimmen.

Im Abfassen von Patientenverfügungen können Hausärztinnen und -ärzte eine „Führungsrolle“ übernehmen. Die Abrechnung kombiniert EBM- und GOÄ-Leistungen.