Der nicht einwilligungsfähige Patient: Wie der Hausarzt rechtssicher entscheidet
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Jede medizinische Maßnahme stellt grundsätzlich eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung dar. Nur durch die gültige Einwilligung des Patienten in die vorgesehene Maßnahme bleibt ärztliches Handeln rechtmäßig. Voraussetzung für eine gültige Einwilligung sind die Einwilligungsfähigkeit des Patienten und eine ärztliche Aufklärung (informed consent). Fehlt eine dieser Voraussetzungen ,so ist ärztliches Handeln auch im Nachhinein rechtlich angreifbar. Anhand eines Beispielfalls, wie es in jeder Hausarztpraxis vorkommen kann, werden in diesem Beitrag die medizinischen, ethischen und juristischen Aspekte fehlender Einwilligungsfähigkeit erläutert.