Stolperfallen bei Räum- und Streupflicht

Winterdienst für Praxisinhaber: Stolperfallen bei Räum- und Streupflicht verhindern

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Für den Winterdienst gibt es Faustregeln, die nicht nur während der Öffnungszeiten der Praxis gelten.

Laub und Matsch, Glatteis und Schnee: In den Wintermonaten ist die Sturzgefahr hoch. Da jeder Praxisinhaber für die Sicherheit auf dem Praxisgelände verantwortlich ist, sollte er auch seine Winterpflichten kennen. Stürzt etwa eine Person und verletzt sich, weil nicht sorgfältig gestreut wurde, kann es im Schadensfall teuer werden.