Winterdienst für Praxisinhaber: Stolperfallen bei Räum- und Streupflicht verhindern
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Laub und Matsch, Glatteis und Schnee: In den Wintermonaten ist die Sturzgefahr hoch. Da jeder Praxisinhaber für die Sicherheit auf dem Praxisgelände verantwortlich ist, sollte er auch seine Winterpflichten kennen. Stürzt etwa eine Person und verletzt sich, weil nicht sorgfältig gestreut wurde, kann es im Schadensfall teuer werden.