Zulassungsentzug: Internist schickte fünf Jahre keine Quartalsabrechnungen
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Rund zwanzig Quartale hatte ein Internist verstreichen lassen, ohne seiner KV Abrechnungen zu schicken. Vor dem Zulassungsausschuss begründete er, warum er außer für die Patientenversorgung zu nichts anderem Zeit hatte. Mit dieser Logik zog er bis vor das Bundessozialgericht.