Zulassungsentzug: MVZ-Betrieb war Täuschung
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Ein MVZ muss räumlich existent sein. Dass Vertragsärzte ihre Zulassung aufgeben, sich beim MVZ anstellen lassen und dann über ein Jahr lang in ihren Praxen weiterarbeiten, bis das MVZ-Gebäude bezugsfertig ist, geht nicht. Das Bundessozialgericht bestätigte den Zulassungsentzug für ein MVZ.