Zweigpraxis muss nicht am Wohnort sein
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Die Länge der Anfahrt und die Zeiten der Sprechstunden reichen nicht zwingend als Begründung, um Ärzten eine Zweigpraxis zu verwehren. So das BSG.
Die Länge der Anfahrt und die Zeiten der Sprechstunden reichen nicht zwingend als Begründung, um Ärzten eine Zweigpraxis zu verwehren. So das BSG.