Zweigpraxis muss nicht am Wohnort sein

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Ob die Zweitpraxis genehmigt wird, hängt von der Verbesserung der Versorgung ab.

Die Länge der Anfahrt und die Zeiten der Sprechstunden reichen nicht zwingend als Begründung, um Ärzten eine Zweigpraxis zu verwehren. So das BSG.