ASV-Angebot um Hämophilie erweitert
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung umfasst nun auch Hämophilie. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Anlage zur ASV-Richtlinie veröffentlicht, in der die Behandlung geregelt wird.
Seit dem 4. Juli können Ärzte, die Hämophilie-Patienten behandeln möchten, interdisziplinäre Teams bilden und ihre Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) beim erweiterten Landesausschuss melden.
Die Leitung des Teams muss bei einem Facharzt für Innere Medizin, einem Hämatoonkologen oder einem Transfusionsmediziner liegen, der über die Zusatzweiterbildung Hämostaseologie verfügt. Im Kernteam sind zudem Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie obligatorisch. Falls Kinder und Jugendliche behandelt werden, müssen auch Kinder- und Jugendärzte im Kernteam vertreten sein.
Das Kernteam muss mindestens 30 Patientinnen und Patienten mit schwerer Hämophilie pro Jahr behandeln.
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