Ungeimpftes Praxispersonal

Was droht ungeimpften MFA und Praxisinhabern ab dem 16. März?

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Ob Tätigkeitsverbote verhängt werden, liegt im Ermessen der Ämter.

Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet Mitarbeitende in Gesundheitseinrichtungen, bis zum 15. März nachzuweisen, dass sie gegen COVID-19 immun sind oder dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.