Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Haftungsrisiko durch ungeimpftes Praxispersonal?

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Der Arzt ist im Streitfall unter Umständen verpflichtet, die Immunitätsnachweise seiner Mitarbeiter vorzulegen.

Durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht könnten ab dem 16. März neue Haftungsfragen auf Praxisinhaber zukommen. Ein Rechtsgutachten wägt die Risiken ab.