Mediziner aus Drittstaaten

Berufserlaubnis für Mediziner aus Drittstaaten: Bis zur Approbation als Assistenz in der Praxis

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Arzt-Praxen können Ärzt:innen aus dem Nicht-EU-Ausland nun zwei Jahre lang als Assistenz anstellen.

Praxen in Rheinland-Pfalz dürfen jetzt Ärzt:innen aus Drittstaaten ohne deutsche Approbation bis zu zwei Jahre lang als Assistenz beschäftigen.