Fastenzeit

Ramadan: Das sollten Mitarbeiter und Arbeitgeber für den Fastenmonat klären

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Ramadan bedeutet für Muslime kein Essen und kein Trinken bis Sonnenuntergang. Um Konflikte in der Praxis zu vermeiden, ist ein vorheriger Austausch sinnvoll.

Am 10. März beginnt der Ramadan. Das bedeutet für viele Muslime: kein Essen, kein Trinken – bis zum Sonnenuntergang. Wie kann der Arbeitgeber seine fastenden Mitarbeiter unterstützen? Welche Rechte hat er, wenn Angestellte ihren Arbeitspflichten nicht nachkommen? Björn Stäwen, Fach­anwalt für Medizinrecht, und Dr. Justin Doppmeier, Fachanwalt für Arbeitsrecht, von der Kanzlei KWM LAW aus Münster geben Antworten.