Ramadan: Das sollten Mitarbeiter und Arbeitgeber für den Fastenmonat klären
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Am 10. März beginnt der Ramadan. Das bedeutet für viele Muslime: kein Essen, kein Trinken – bis zum Sonnenuntergang. Wie kann der Arbeitgeber seine fastenden Mitarbeiter unterstützen? Welche Rechte hat er, wenn Angestellte ihren Arbeitspflichten nicht nachkommen? Björn Stäwen, Fachanwalt für Medizinrecht, und Dr. Justin Doppmeier, Fachanwalt für Arbeitsrecht, von der Kanzlei KWM LAW aus Münster geben Antworten.