Arbeitszeiterfassung

Arbeitszeiterfassung: nur wenige Ausnahmen von der Pflicht

Erschienen am: 
|
Aktualisiert am:
Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, dass die Arbeitszeitdaten bei behördlichen Kontrollen oder auf Anfrage der Mitarbeitenden eingesehen werden können.

Arbeitszeiten müssen erfasst werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht geklärt. Ob Kleinstbetriebe gesetzlich von der Pflicht ausgenommen werden, ist noch offen. Alle anderen sollten sich jetzt damit vertraut machen.