Arbeitszeiterfassung: nur wenige Ausnahmen von der Pflicht
Erschienen am:
|
Aktualisiert am:
Arbeitszeiten müssen erfasst werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht geklärt. Ob Kleinstbetriebe gesetzlich von der Pflicht ausgenommen werden, ist noch offen. Alle anderen sollten sich jetzt damit vertraut machen.