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Konsil bei Einweisung erlaubt?

Frage von Dr. Michael Groh,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Rastatt:

Sehr geehrter Herr Kollege Zimmermann, in der Ausgabe Nr. 44 schreiben Sie, man könne bei Einweisung nach dem Gespräch mit dem Krankenhausarzt die GOÄ-Nr. 60 (bzw. beim EBM-Patienten wohl die Nr. 42) berechnen. Meiner Meinung nach kann zu diesem Zeitpunkt kein Konsil stattfinden! Denn ein Konsil setzt voraus, dass beide Ärzte den Patienten kennen, untersucht haben und nun ihre Meinungen austauschen. So schön es wäre, die Nr. 60 anzuschreiben, hier handelt es sich im präklinischen Stadium des Patienten nur um eine Information an einen anderen Arzt. Wenn Sie doch anderer Meinung sind, bitte begründen Sie mir diese, denn geldwerte Ziffern schreibe ich auch gern!

Antwort von Dr. Gerd W. Zimmermann,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Hofheim:

Als Antwort auf die Frage des Kollegen Groh kann ich ihn nur bitten, meine kurze Antwort in MT noch einmal genau zu lesen. Im Satz 1 stelle ich fest, dass es grundsätzlich keine Ziffer gibt, die bei der KH-Einweisung abgerechnet werden kann! Lediglich in Satz 2 räume ich ein, dass Rahmenleistungen berechnungsfähig sind, wie z.B. das Konsil! Hier unterstelle ich natürlich - wie immer, aber das kann man doch nicht immer hinschreiben -, dass die Leistung auch erbracht wurde. Gab es kein Konsil (entsprechend den Anforderungen aus der Leistungslegende), ist natürlich auch keine Nr. 60 GOÄ oder Nr. 42 EBM berechnungsfähig!…

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