Anzeige

S3-Leitlinien - Bipolare Störung: Was ist gesichert?

Autor: Manuela Arand, Foto: BilderBox

Die neue S3-Leitlinie zu Bipolaren Störungen ist auf dem Weg. Erste Einblicke zur Medikation und Psychotherapie gab es beim DGPPN*-Kongress.

Das Wesen von S3-Leitlinien ist, dass sie wissenschaftliche Evidenz und klinischen Konsens zusammenbringen. Letzterer ist insbesondere dann wichtig, wenn es keine Studien gibt und auch keine zu erwarten sind. In der Leitlinie zu bipolaren Störungen wurden für solche Empfehlungen „KKP“ vergeben, klinische Konsensuspunkte.


Leitgedanke ist der Trialog, der auch die Erarbeitung der Leitlinie  zur Bipolare Störungen maßgeblich geprägt hat, berichtete Koordinatorin Professor Dr. Andrea Pfennig von der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Dresden. Daher saßen neben den Fachgesellschaften auch Betroffenen- und Angehörigenverbände mit am Tisch. So soll eine breite Akzeptanz und…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.