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Die Tränen des GroKo-Deals

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

GroKo-Deal, Krokodil – ja, das Wortspiel entstand in den Karnevals­tagen. Dem einen oder andern ist aber echt zum Weinen. GroKo-Deal, Krokodil – ja, das Wortspiel entstand in den Karnevals­tagen. Dem einen oder andern ist aber echt zum Weinen. © iStock.com/fotoslaz; Fotolia/HeGraDe
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Die Gesundheitspolitik war einer der Knackpunkte, der erst am Ende der Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD ausformuliert wurde. Beim Streitpunkt „Einheitliche Gebührenordnung!“ (SPD) versus „Keine Bürgerversicherung!“ (Union) verständigte man sich auf den bewährten Kompromiss „Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich einen Arbeitskreis“. So geht‘s auch. Was vom schwarz-roten Kooperationsentwurf aus Vertragsarztsicht zu halten ist? Hier ein paar bittere, aber auch Lachtränen zum GroKo-Deal.

Eine Gebührenordnungs-Kommission wird Vorschläge machen

EBM und GOÄ müssen reformiert werden – ein „modernes Vergütungssystem“ soll den Versorgungsbedarf und den Stand des medizinischen Fortschritts abbilden. Die Bundesregierung setzt auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums eine wissenschaftliche Kommission ein. Die soll bis Ende 2019 Vorschläge machen – unter Berücksichtigung aller hiermit zusammenhängenden medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen. „Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, wird danach entschieden.“ Vorschläge zur Honorierung, Kodierung, Dokumentation und vieles andere mehr in der sektorübergreifenden Versorgung liefert auch noch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis 2020. Wann wird dieses moderne Vergütungssys­tem Realität werden – im Jahr der Eröffnung des BER oder von Stuttgart 20plus, beim Erreichen der Klimaziele, unter einer Regierung Nahles? Der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery, findet es jedenfalls „vernünftig, dass in den Koalitionsverhandlungen das höchst strittige Thema des Vergütungssystems nicht mehr unter Zeitdruck entschieden worden ist“. Zeitdruck bringt nichts, das wissen BÄK und PKV-Verband von ihren eigenen Reformbemühungen zur GOÄ. Mit ihrem gemeinsam beauftragten „Memorandum zur Diskussion einer Einheitlichen Gebührenordnung für Ärzte“ haben sie bereits eine Menge Argumente geliefert, warum eine Vereinheitlichung von EBM- und GOÄ-System rechtlich zweifelhaft ist, nur mit Opfern durchgesetzt werden kann und dem „Ideal der Gleichheit“ auch nicht näher kommt.

Längere Öffnungszeiten bei Ärzten und Terminservicestellen

Die Terminservicestellen der KVen haben unter einer bundesweit einheitlichen Telefonnummer von 8 bis 18 Uhr erreichbar zu sein und auch haus- und kinderärztliche Termine zu vermitteln. Das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte für die Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten wird von 20 auf 25 Stunden erhöht. Koordinierende Leistungen, inklusive der Terminvermittlung zum Facharzt, sollen Hausärzten besser vergütet werden. Die Terminservicestellen lösen ein Problem, das es gar nicht gibt, haben die KV-Funktionäre zur Einführung der Vermittlungsdienste wiederholt gesagt. Künftig müssen sie noch mehr dafür tun. Als einen „Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Ärzte“ empfindet Dr. Dirk Heinrich, Chef des Spitzenverbandes Fachärzte, dass die Sprechzeiten für Kassenpatienten „um 25 % pro Woche“ erhöht werden sollen. Schließlich behandelt schon heute jeder Praxisinhaber laut Zentralinstitut der KBV in über 35 Stunden pro Woche Kassen­patienten – also weit länger als das Praxisschild suggeriert. Oder soll es für die Ärzte statt der jetzigen 50- eine 62-Stunden-Woche geben, fragt der SpiFa. Und das gar ohne Honorarausgleich?!

Bessere Vergütung für die Hausärzte klingt super

In wirtschaftlich schwachen und unterversorgten ländlichen Gebieten erhalten Ärzte Zuschläge. „Dazu werden die hausärztliche Versorgung und die ,sprechende Medizin‘ besser vergütet. Der Masterplan Medizinstudium 2020 mit der Neuregelung des Studienzugangs, der Stärkung der Allgemeinmedizin sowie einer Landarztquote soll zügig Anwendung finden. Es werden Anreize fürs Qualifizieren von Weiterbildungsbefugten durch die regionalen Kompetenzzentren für Allgemeinmedizin in Aussicht gestellt. Gesundheitsfachberufen ist mehr Verantwortung zu übertragen. Die DMP für Rückenschmerz und Depressionen sind umzusetzen. Die natio­nale Diabetesstrategie wird betont. Bessere Vergütung der hausärztlichen Versorgung und der sprechenden Medizin sowie Stärkung der ambulanten Versorgung in strukturschwachen bzw. ländlichen Regionen – das ist „ein richtiges und wichtiges Signal“, findet der Deutsche Hausärzteverband. Bei der „konkreten Ausgestaltung dieser wichtigen Maßnahmen“ will er der Regierung gerne behilflich sein. Gut findet der Verbandschef Ulrich Weigeldt auch den „Weckruf an die Länder und Universitäten“, den Masterplan schnell und vollständig umzusetzen. Seit dem Beschluss zur Reform des Medizinstudiums im März 2017 sei wenig passiert. Ein auf 25 Stunden erhöhtes Mindestsprechstundenangebot wäre dagegen ein negatives Signal für den hausärztlichen Nachwuchs. Bitte an die Work-Life-Balance der Jungen denken!

Mehr Telematik, mehr Telemedizin

„Wir werden die Telematikinfrastruktur weiter ausbauen und eine elektronische Patientenakte für alle Versicherten in dieser Legislaturperiode einführen.“ Neue Zulassungswege für digitale Anwendungen sollen geschaffen, Interoperabilität hergestellt und die digitale Sicherheit im Gesundheitswesen gestärkt werden. Die „einschränkenden Regelungen zur Fernbehandlung“ kommen auf den Prüfstand. Mehr Telemedizin ist erwünscht. Mit Ausnahme des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, der soll zugunsten der Apotheken vor Ort verboten werden. Jetzt geht‘s looos! Mit ganz großen Schritten. Oder doch nicht? Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft, stellt fest: „Der neue Medikationsplan wird fast nirgendwo genutzt. Die Tests für den aufwendigen Notfalldatensatz werden abgespeckt. Die geplante zentrale elektronische Patientenakte kann nicht wirklich geschützt werden. Ein einziger Flop ist auch die Videosprechstunde.“ Allerdings: Die Digitalisierung lässt sich nicht aufhalten. Auch bei der Fernbehandlung ohne vorherigen Arzt-Patienten-Kontakt wird 2018 wegweisend werden. Die Blicke richten sich insbesondere auf die Modellprojekte in Baden-Württemberg – das Bundesland, aus dem auch die vermeintlich nächste Bundesgesundheitsministerin stammt. Annette Widmann-Mauz, z.Zt. Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, ist den Standesvertretern bestens bekannt.

Neue Möglichkeiten zur Sicherstellung der Versorgung

Die Bedarfsplanung wird „kleinräumiger, bedarfsgerechter und flexibler gestaltet“. In ländlichen oder strukturschwachen Gebieten entfallen Zulassungssperren für Neuniederlassungen. Die Länder erhalten ein Mitberatungs- und Antragsrecht in den Zulassungsausschüssen. Der Strukturfonds der KV wird erhöht und dessen Mittelverwendung flexibler. Die KVen bekommen auch mehr Spielraum, die vertragsärztliche Versorgung durch Eigeneinrichtungen sicherzustellen. Landeskrankenhausgesellschaften und KVen haben in gemeinsamer Finanzierungsverantwortung die Notfallversorgung sicherzustellen. „Dazu sind Notfallleitstellen und integrierte Notfallzentren aufzubauen“. Die KBV kauert im Startblock. „Wenn sich jetzt eine Bundesregierung bildet, stehen wir mit unserem Konzept KBV 2020 bereit, die künftigen Herausforderungen im Gesundheitswesen konstruktiv zu begleiten“, sagt der oberste aller Vertragsärzte, Dr. Andreas Gassen. Er meint: Über 25 Mrd. Euro GKV-Finanzpolster lassen Verbesserungen zu, ohne dass der ab 2019 wieder paritätisch zu finanzierende Kassenbeitrag erhöht werden muss. Die Krankenhausträger freut es, dass die Kliniken „gleichberechtigt in die Organisation des ambulanten Notfalldiensts einbezogen werden“. Die Notfallleistungen sollten aber nicht über ein neues Budget, sondern extrabudgetär und kostendeckend von den Kassen bezahlt werden.
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