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Kommentar Unbekannter KUNO

Aus der Redaktion Autor: Dr. Anja Braunwarth

© MT
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Was fällt Ihnen zu „Kuno“ ein? Ein alter deutscher Vorname, ein Waschmittel oder der Killerwels von Mönchengladbach? Alles richtig, aber Sie sollten sich auch mit dem Akronym KUNO vertraut machen.

KUNO steht für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nicht-polizeilicher Organisationsstrukturen“. Diese sperrige Formulierung bezeichnet ein wichtiges Girokarten-Sperrsystem – von dem viele gar nichts wissen. 

Ich habe meine Girocard im November verloren und umgehend per zentralem Notruf sperren lassen. Damit schien mir die Sache erledigt. Vor drei Wochen aber las ich in der Tageszeitung den Bericht einer Frau, von deren Konto Beträge im Gesamtwert von mehr als 1.000 Euro abgebucht worden waren – etliche Wochen nach Verlust und Sperrung der Karte. Das war möglich, weil Banken nur Bezahlungen mit der PIN sperren, nicht aber solche im elektronischen Lastschriftverfahren, also mit Unterschrift. Lastschriftverfahren sind zwar seltener geworden, aber einige Supermarktketten oder Tankstellen arbeiten noch damit, weil es für sie günstiger ist. 

Um den Lastschriftmissbrauch zu verhindern, hilft nur die KUNO-Sperrung, die persönlich bei der Polizei beantragt werden muss. Dafür braucht man aber die sogenannte Kartenfolgenummer. Doch wo ist die zu finden? Auf der KUNO-Homepage heißt es, dass selbstverständlich die Bank Auskunft über die Folgenummer erteilen kann.  

Also rief ich die Hotline der Bank an und verbrachte 15 Minuten in der Warteschleife. Der Mitarbeiter, den ich dann erreichte, wusste jedoch gar nicht, wovon ich sprach, kannte weder KUNO noch die Folgenummer. Auf älteren Belegen von Kartenzahlungen wurde ich dann selbst fündig: Dort stand das Wort Folgenummer mit einer einstelligen Zahl.

Also auf zum zuständigen Polizeirevier. Dort war der junge Beamte zwar ausgesprochen nett – hatte aber ebenfalls keine Ahnung. „Kuno: noch nie gehört“. Zum Glück wusste sein Vorgesetzter, worum es ging, und schickte seinem jungen Kollegen den entsprechenden Link. Gemeinsam haben wir uns durch das Formular gekämpft, bis es endlich so weit war: Die KUNO-Sperrung wurde bestätigt. Erleichtert verließ ich das Revier, doch zurück bleibt die große Frage: Warum wissen sowohl Banken als auch Ordnungsbehörden so wenig über diesen wichtigen Dienst, der Betrügern keine Chance lässt und Betroffenen viel Ärger ersparen kann?

Dr. Anja Braunwarth
Redakteurin Medizin
 

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