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eArztbrief KBV fordert Fristverlängerung

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Medical Tribune

Praxen müssen ab dem 1. März über eine von der KBV zertifizierte Software für die Erstellung von eArztbriefen verfügen. Praxen müssen ab dem 1. März über eine von der KBV zertifizierte Software für die Erstellung von eArztbriefen verfügen. © Daniel – stock.adobe.com
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Rund 5.500 Praxen werden zum 1. März noch keine eArztbriefe erstellen können. Schuld sind die Softwarehäuser. Die KBV fordert daher eine Fristverlängerung.

Praxen müssen ab dem 1. März über eine von der KBV zertifizierte Software für die Erstellung von eArztbriefen verfügen. Andernfalls wird ihnen die TI-Pauschale um die Hälfte gekürzt. Doch schon jetzt ist klar: Es werden nicht alle Softwarehersteller pünktlich liefern können. Trotz mehrfacher Aufforderung hätten einige Firmen die Software noch nicht zertifizieren lassen, teilt die KBV mit. Sie fordert daher eine Fristverschiebung. Betroffen seien aktuell etwa 5.500 Praxen.

In einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium fordert KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner, die verpflichtende Einführung des eArztbriefes mindestens bis zu dem Datum zu verschieben, ab dem die Regelung zur Empfangsbereitschaft von eArztbriefen aus dem Digitalgesetz greift. Das wäre voraussichtlich ab Mai. So hätten die Hersteller Gelegenheit, nachzubessern.

Ob das BMG dem folgen wird, ist ungewiss. Praxen, die noch kein eArztbrief-Modul installiert haben, sollten sich deshalb bei ihrem PVS-Hersteller erkundigen, ob es verfügbar ist und wie es installiert werden kann, rät die KBV. Mitunter sei bei der Einrichtung die Hilfe eines Dienstleisters vor Ort notwendig. 

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