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Praxisverwaltungssysteme Software-Anbieter sind mit Rahmenvertrag der KBV noch nicht zufrieden

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Isabel Aulehla

Der aktuelle Rahmenvertrag zu Praxisverwaltungssystemen wird überarbeitet - wann dieser veröffentlicht wird, ist noch unklar. Der aktuelle Rahmenvertrag zu Praxisverwaltungssystemen wird überarbeitet - wann dieser veröffentlicht wird, ist noch unklar. © Light Impression – stock.adobe.com
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Der Gesetzgeber will die Interessen der Ärzteschaft gegenüber den Herstellern von Praxisverwaltungssystemen (PVS) stärken.

Er beauftragte daher die KBV, einen Rahmenvertrag auszuarbeiten, der zusätzliche Anforderungen an die Systeme formuliert und von den Herstellern freiwillig unterschrieben werden kann. Ziel war es, Preismodelle, Kündigungsfristen und Service­leistungen transparenter zu machen. 

Streit um klare Preisangaben

Im Idealfall entstehen daraus für beide Seiten Vorteile, argumentiert die KBV: Ärzte sind besser informiert, die Hersteller zeigen, dass sie hohe Standards erfüllen. 

Seit Ende letzten Jahres liegt ein KBV-Entwurf vor, den die Unternehmen bis in die erste Januar­woche hinein kommentieren konnten.

Nach Berichten des „Handelsblatts“ stören sich die PVS-Anbieter aber an verschiedenen Passagen. Für Streit sorgt demnach auch eine Klausel, nach der sie auf ihrer Homepage alle Produkte und Dienstleistungen für PVS mit Preis auflisten müssten. Höhere Beträge dürften sie nicht verlangen, es sei denn, dies würde separat zum PVS-Vertrag vereinbart. Falls ein System ohne TI-Anschluss (z.B. durch Konnektor oder TI-Gateway) angeboten würde, müsste die Preisübersicht explizit darauf hinweisen, dass dadurch weitere Kosten anfallen. 

Zudem will die KBV den Rahmenvertrag nur Anbietern ermöglichen, deren PVS mindestens 100 Mal installiert wurde. Hintergrund der Überlegungen ist offenbar, dass dies das Risiko von Insolvenzen verringert. Ein Zeitpunkt für die Veröffentlichung der überarbeiteten Rahmenvereinbarung ist noch nicht bekannt.

Weitere Infos auf der Website der KBV.

Medical-Tribune-Bericht

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