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eRezept Nachweis vor dem Mai

Verordnungen Autor: Medical Tribune

Werden Verordnungen von Arzneimitteln noch immer nicht digital übermittelt, drohen ab dem 1. Mai Honorarkürzungen. Werden Verordnungen von Arzneimitteln noch immer nicht digital übermittelt, drohen ab dem 1. Mai Honorarkürzungen. © Gorodenkoff – stock.adobe.com
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Ärzten, die ihrer KV bis zum 1. Mai 2024 nicht nachweisen, dass sie Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln elektronisch ausstellen und übermitteln, wird das Honorar um 1 % gekürzt.

Die KBV verweist auf die Regelung im Digital-Gesetz, das am 26. März in Kraft getreten ist. Schon seit dem 1. Januar wird Praxen die TI-Pauschale um 50 % reduziert, wenn sie die aktuelle Softwareversion fürs eRezept nicht auf ihrem IT-System eingespielt haben.

Mit dem digitalen Rezept verordnen können Ärzte seit dem 1. April übrigens auch Medizinalcannabis. Mit der Teil-Legalisierung unterliegt die Verordnung von Cannabisarzneimitteln nicht länger dem Betäubungsmittelgesetz (Ausnahme: Nabilon). 

Eine weitere Frist ist der 30. Juni. Dann müssen Praxen elektronische Arztbriefe zumindest empfangen können (siehe Digital-Gesetz). Hier warnt die KBV ebenfalls: Schon seit dem 1. März muss die aktuelle Version der eArztbrief-Software installiert sein. Ansonsten ist auch das ein Grund, dass der Einrichtung die monatliche TI-Pauschale halbiert wird. Ausnahme: Für das Praxisverwaltungssystem ist noch kein entsprechendes Modul verfügbar.

Quelle: KBV-Praxisnachrichten

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