Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung Neue S2k-Leitlinie: 20 Empfehlungen für die Sporttauglichkeitsprüfung
S2k-Leitlinie zeigt 20 Empfehlungen zur Sporttauglichkeitsprüfung. Wie schützt die Vorsorge vor Risiken? Jetzt Fakten und Tipps für den Praxisalltag entdecken!
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Eine neue S2k-Leitlinie definiert systematisch, wie die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung bei Hobbyathletinnen und -athleten aussehen sollte. Die Empfehlungen reichen von der Anamnese über das Ruhe-EKG bis hin zur individuellen Trainingsberatung.
Der Nutzen von körperlicher Aktivität ist unbestritten. In seltenen Fällen kann Sport jedoch auch Schaden anrichten. So kommt es beim Training gelegentlich zu Verletzungen am Bewegungsapparat, seltener auch zu kardialen Ereignissen. Um im Rahmen einer sportmedizinischen Vorsorgeuntersuchung besonders gefährdete Hobbysportlerinnen und -sportler zu identifizieren, haben 16 medizinische Fachgesellschaften und Sportverbände eine S2k-Leitlinie mit 20 Empfehlungen entwickelt.
1. Allen Erwachsenen, die sportlich aktiv sind oder ein Training beginnen möchten, sollte eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung angeboten werden.
2. Insbesondere vor dem Start in ein intensives Sport- oder Trainingsprogramm ist eine Tauglichkeitsprüfung angezeigt.
3. Geraten wird zu einer Wiederholung im Abstand von ein bis fünf Jahren. Das Intervall hängt vom Risikoprofil und dem jeweiligen Leistungsniveau, der Sportart und der Trainingsintensität ab.
4. Sinnvollerweise werden die Untersuchungsergebnisse in individuelle Trainingsempfehlungen integriert.
5. Die jeweiligen Empfehlungen sollten auch auf Verhaltensänderungen abzielen.
6. Die Sporttauglichkeitsuntersuchung erfolgt im Idealfall durch eine Fachärztin oder einen Facharzt mit sportmedizinischer Zusatzqualifikation.
7. Für die Anamnese lässt sich ein standarisierter Fragebogen nutzen. Erhoben werden: persönliche und familiäre Aspekte, Sport-, Ernährungs- und gynäkologische Anamnese, Einnahme von Medikamenten, Impfstatus, Ergebnisse vorangegangener Vorsorgetermine, frühere Verletzungen, Operationen.
8. Ab dem Alter von 35 Jahren sollte man das kardiovaskuläre Risiko ermitteln. Dies erfolgt am besten über validierte Verfahren, etwa per SCORE2 oder mittels des ARRIBA-Scores.
9. Die Sportanamnese sollte Fragen zu folgenden Punkten enthalten: Häufigkeit, Art, Umfang und Intensität des Trainings sowie Umgebungsbedingungen, Vorerfahrung, Trainingsziele. Wichtig sind zudem Beschwerden in Ruhe und während der Übungen, individuelles sportbezogenes Risiko, Hilfsmittel wie Sehhilfen, Mobilitätseinschränkungen.
10. Im Rahmen einer der Untersuchung wird stets der gesamte körperliche Zustand erfasst.
11. Bei geschwollenen oder schmerzenden Gelenken, relevanten Bewegungseinschränkungen, bei Instabilität der großen Gelenke und Bewegungs- oder Klopfschmerzen an der Wirbelsäule überweist man an eine Fachärztin oder einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie oder an die physikalische und rehabilitative Medizin.
12. Personen mit Endoprothesen sowie mit vorangegangenen Verletzungen wie Wirbelbrüchen und schweren oder wiederkehrenden Gelenkverletzungen sollten ebenfalls regelmäßig in einer Fachpraxis für Orthopädie, Unfallchirurgie bzw. physikalische oder rehabilitative Medizin begutachtet werden.
13. Bei Bedarf können Laboruntersuchungen erfolgen: Blutbild, Plasmaglukosespiegel und HbA1c, Blutfett-, Leber- und Nierenwerte, Elektrolyte, Urinstatus.
14. Zu jeder sportmedizinischen Untersuchung gehört ein 12-Kanal-Ruhe-EKG.
15. Bei Verdacht auf eine strukturelle Herzerkrankung ist ein Echokardiogramm angezeigt.
16. Wenn vorliegende Befunde, individuelles Risiko, belastungsbedingte Symptome, Sportart sowie Trainingsintensität und Leistungsniveau es rechtfertigen, empfiehlt sich ein Belastungs-EKG.
17. Ein kardiopulmonaler Belastungstest lässt sich zur Bestimmung der kardiorespiratorischen Fitness und für Trainingsempfehlungen heranziehen.
18. Im Rahmen der Untersuchung kann man die Muskelkraft mittels Handgriffstärke oder eines anderen Verfahrens ermitteln.
19. Untersuchungen, die über die Empfehlungen 13 bis 18 hinausgehen, sind nur in Einzelfällen gerechtfertigt.
20. Im Rahmen der sportmedizinischen Untersuchung gilt es, das patientenindividuelle Risiko sowie eine mögliche Fremdgefährdung abzuschätzen. Dabei muss man auch eine mögliche Verschlimmerung früherer Verletzungen in Betracht ziehen.
Quelle: Joisten C et al. Dtsch Z Sportmed 2025; 76: 203-211; doi: 10.5960/dzsm.2025.642