Beiträge zum Thema Medizin – Alle Beiträge

KV zeigt Gernot Kiefer an

Saisonale Depression am Rezeptor packen

Verdächtige Patientin der Kripo verraten?

Klagewütige Patienten bedrohen immer mehr Ärzte

Schilddrüsen-Knoten in der Praxis lösen

Praxisbudgets im Alleingang kippen

Ob Pille oder nicht - Rauchen bleibt wichtigster Risikofaktor

Kein Methadon ohne Begleitkrankheit

Reicht ein Drittel zum Regress?
Gudrun Wismann-Focke und
Friedrich-Carl Focke, Münster:
Wegen eines Regresses haben wir die KV gebeten, uns die geprüften Rezepte zur Verfügung zu stellen. Aber davon fehlten sehr viele. In einem Quartal konnten wir z.B. 13 von 45, in einem anderen 6 von 45 Verordnungen einsehen. Zudem fanden sich in unseren Unterlagen die Rezepte einer anderen Praxis. Uns wurde gesagt, diese Rezepte wären nicht mitgezählt worden. Zudem behauptet die KV, zur Prüfung würde ein Drittel der Verordnungen ausreichen. Kann das stimmen? Haben wir ein Recht darauf, die Berechnungen vollständig einzusehen?