Einheitliche Kennzeichnung der unbeabsichtigten Allergene gefordert

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Auf das, was auf der Packung steht, ist nicht unbedingt Verlass.

Setzt ein Hersteller eines von 14 definierten Allergenen ein, muss er es auf der Verpackung deklarieren. Der Hinweis „Spuren von ...“ ist weniger geregelt und stiftet regelmäßig Verwirrung unter Allergikern.