Deprescribing von Schilddrüsenhormonen

Hypothyreose: Wann das Absetzen von L-Thyroxin sinnvoll sein kann

Gemeinsamer Jahreskongress DGGG1 & DGG2
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|Lesezeit: 4 Min
In der Vergangenheit erhielten die meisten Personen L-Thyroxin-Verordnungen aufgrund einer subklinischen Hypothyreose. Nur ca. 10 % der Behandelten hatten eine manifeste Erkrankung.

Das letzte Medikament, von dem sich Patientinnen und Patienten trennen möchten, ist oft das Thyroxin. Doch diese als lebensnotwendig erachtete Substitution ist in vielen Fällen absolut entbehrlich und kann sogar Schaden anrichten.

Wer braucht eigentlich L-Thyroxin bis zum Lebensende? Mit dieser Frage begann Schilddrüsenexperte Prof. Dr. Jörg Bojunga, Medizinische Klinik I, Universitätsklinikum Frankfurt am Main. Laut einer Studie aus dem Jahr 2018 entfallen die weitaus meisten L-Thyroxin-Verordnungen auf Personen mit subklinischer Hypothyreose – d. h. erhöhten TSH-Werten, aber normalen Schilddrüsenhormonwerten – oder normaler Schilddrüsenfunktion. Nur ca. 10 % der Behandelten haben eine manifeste Hypothyreose. Schilddrüsenhormone prophylaktisch zu verordnen ist aber völlig obsolet, warnte der Experte.

Subklinische Hypothyreose im Alter meist ohne Therapiebenefit

Er präsentierte dazu die Ergebnisse einer Studie an Menschen über 65 Jahre, die Auswirkungen einer subklinischen Hypothyreose untersucht hatte. Bis zu einem TSH-Wert von 10 mU/l war die kardiovaskuläre Sterblichkeit nicht erhöht. Auch auf die körperliche Fitness scheinen sich hohe TSH-Werte nicht negativ auszuwirken. In einer weiteren Untersuchung, die die Gehgeschwindigkeit mit TSH-Spiegeln in Beziehung setzte, konnten ältere Erwachsene mit TSH-Werten zwischen 6,5 und 7,5 mU/l sogar am schnellsten laufen. In einer anderen Untersuchung bei über 85-Jährigen mit erhöhten Thyreoperoxidase(TPO)-Antikörpern, z. B. im Rahmen einer Hashimoto-Thyreoiditis, wirkte sich dieser Umstand auch nicht negativ aus. Im Gegenteil: Im Vergleich zu Personen ohne TPO-Antikörper hatten sie sogar einen Überlebensvorteil. Das Credo von Prof. Bojunga: Bitte keine Laborbefunde behandeln!

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