Beiträge zum Thema Allgemeinmedizin – Alle Beiträge

EBM-Nrn. 10 oder 11 neben Nr. 19 abrechnen?
Fachärztin für Allgemeinmedizin,
Cottbus:
Bei einem multimorbiden Patienten mit chronischem hirnorganischen Psychosyndrom habe ich die EBM-Nrn. 10 und 19 parallel abgerechnet. Von meiner KV wird dies gestrichen, wobei keinerlei Ausschlüsse existieren. Bei der Begleitung durch die Ehefrau ist für mich die Erhebung der Fremdanamnese zwingend indiziert. Des weiteren führe ich mit dem Patienten auch ein hausärztliches Gespräch, soweit es natürlich seinen noch vorhandenen Möglichkeiten entspricht. Ich bitte Sie um Prüfung, inwieweit die Streichung dieser Positionen richtig ist. Dies betrifft zugleich die Kombinationen 19+17 und 19+11, die laut KV ebenfalls nicht möglich sind.

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Honorar dahin?
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Bruckberg:
Eine ältere Privatpatientin wurde von mir mehrere Monate behandelt, es entstanden Arztkosten von 400 x80. Nun wird sie in einem weit entfernten Pflegeheim versorgt, ihr Sohn wurde zum Betreuer bestellt (Alzheimer). Er teilt nun mit, seine Mutter habe weder Einkommen noch Vermögen bis auf die Rente, die aber auf das Sozialamt übergeleitet wurde. An eine Bezahlung sei mithin nicht zu denken.