Beiträge zum Thema Allgemeinmedizin – Alle Beiträge

Wie Arbeitgeber abgezockt werden

Schwache Knochen beinhart schützen

Krafttraining stärkt Herz

Mit Apotheker gemeinsam werben?
In einem Wohnblock befinden sich neben unserer internistisch-hausärztlichen Gemeinschaftspraxis noch eine HNO-, eine Urologen-, eine Augen- und eine kieferorthopädische Praxis sowie eine Apotheke mit jeweils getrennten Eingängen. Wir haben die Idee, als „Ärztehaus X-Straße“ eine Infobroschüre über alle Praxen herauszugeben, in der neben den üblichen Angaben (Zusatzbezeichnungen, Telefon, Sprechstundenzeiten etc.) auch Praxisbesonderheiten, IGeL-Leistungen und noch die Gelbfieberimpfstelle aufgeführt werden. Außerdem soll auch die Apotheke einen Platz erhalten. Die Broschüren sollen in den Praxen und der Apotheke ausgelegt werden. Ist dies nach der Lockerung des Werbeverbotes zulässig?

Wer wirft Blasen im Mund?

Cola-Urin nach Tonsillitis

Im Sperrgebiet expandieren
Dres. G. K. und F. D.
aus H.:
Wir sind Partner in einer internistischen Doppelpraxis, ein Facharzt-Internist mit der Zusatzbezeichnung Pulmologie und Allergologie und ein Hausarzt-Internist mit ebenfalls breitem Spektrum, und beabsichtigen, trotz Sperrgebiet einen weiteren internistischen Partner aufzunehmen. Wir denken dabei entweder daran, dass einer von uns nur privatärztlich tätig ist, oder daran, eine allgemeinärztliche Praxis in cirka 50 km Entfernung zu übernehmen, die kürzlich „geschlossen“ wurde und deren Sitz nach den Angaben der Ärzte am ersten April 2003 „verfallen“ würde.