Apotheker fordern rechtswidrigen Bruch ärztlicher Schweigepflicht
In letzter Zeit verlangen Apotheker von Ärzten öfter rechtswidriges Handeln durch Bruch der Schweigepflicht. Wird ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament „auf Chipkarte“ verordnet, solle die Praxis die Diagnose aufs Rezept schreiben. Manche Apotheken bzw. ihre Rechenzentren wollen so beurteilen, ob denn wirklich eine Ausnahmeindikation laut Gesetz und Arzneimittelrichtlinien (AMR) vorliegt. Das steht ihnen aber gar nicht zu, und die Diagnosen dürfen sie erst recht nicht erfahren, sagt Rechtsanwältin und Apothekerin Isabel Kuhlen von der auf Medizinrecht spezialisierten Kanzlei Wartensleben, Stolberg, und erläutert die Rechtslage in folgender Stellungnahme:
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