Aus Zusatzversorgung einfach aussteigen?
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Dr. G. I., Arzt in D.:
Der Sinn einer Gemeinschaftshilfe der Ärzte besteht darin, dass man den Hinterbliebenen eines (plötzlich) verstorbenen Praxisinhabers schnell unter die Arme greifen kann. Besteht die Notwendigkeit nicht mehr (z.B. Ruheständler, keine Hinterbliebenen oder Verpflichtungen), müsste eigentlich die Möglichkeit bestehen, auszusteigen.