Besonderheiten geltend machen!
Dr. A. Z., Facharzt für Allgemeinmedizin in H.:
In der Ausgabe 31/32 vom 7.8.2009 schrieben Sie: „Es spricht vieles dafür, dass die Regresse wegen Unwirtschaftlichkeit bzw. Überschreitung des Fachgruppendurchschnitts fehlerhaft sind. Der Vergleich der Praxis mit der einschlägigen Fachgruppe ist problematisch, da eine Vergleichbarkeit aufgrund der besonderen Qualifikationen des anfragenden Arztes nicht gegeben ist und er Praxisbesonderheiten geltend machen kann.“ Das könnte vielleicht auch auf in meinem Fall zutreffen. Nachdem die Akupunktur bis Ende 2006 im Kostenerstattunsverfahren gezahlt wurde, unterliegt sie seit 2007 dem Reglement des EBM. Nun sollen Praxen, die – wie ich – schwerpunktmäßig Schmerztherapie mittels Akupunktur betreiben, wohl massiv gekürzt werden.
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