Darf der Arzt überhaupt die Impfportionen teilen?

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Aktualisiert am:

Dr. Manfred Schmidt,
Kinderarzt, Höhr-Grenzhausen:

Dem Impfarzt werden 10er-Gebinde vom Pandemrix-Impfstoff zur Verfügung gestellt, die in Einzelimpfstoffe geteilt werden müssen. Meines Wissens darf der Arzt aber nicht teilen, sondern nur mischen; das Teilen obliegt dem Apotheker. Wenn der impfende Arzt teilt, begibt er sich also möglicherweise auf juristisches Glatteis und riskiert, dass seine Berufshaftpflicht im Falle eines Falles die Leistung verweigert.

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