„Kollegiale Gespräche“ – die unterschätzte Gefahr
Blauäugig reagieren manche Ärzte auf die Plausi-Kontrolle ihrer Abrechnung durch die KV. Spätestens bei einer Einladung zum „kollegialen Gespräch“ sollten sie wachsam werden – denn ein ungünstiger Gesprächsverlauf kann erhebliche Honorarrückforderungen zur Folge haben, warnt der Stolberger Rechtsanwalt Rainer Kuhlen aufgrund mehrerer aktueller Fälle im Bereich der KV Nordrhein.
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