Multiples Myelom kann auch eine Berufskrankheit sein
Die Anerkennung als Berufskrankheit hat für die Betoffenen erhebliche Konsequenzen, u. a. eine Verletztenrente und volle Kostenübernahme. Gibt es einen begründeten Verdacht, muss dieser gemeldet werden. Der Fall eines Mannes mit Multiplem Myelom veranschaulicht das Prozedere.
Weil er innerhalb von drei Monaten 20 kg Gewicht verloren hatte, suchte ein 81-Jähriger seine hausärztliche Praxis auf. Man reagierte schnell und wies den Patienten in die hämatologisch-onkologische Abteilung einer Klinik ein, berichten Dr. Ludwig Frei-Stuber und Prof. Dr. Dennis Nowak vom LMU Klinikum München. Die Diagnose lautete „Multiples Myelom im Stadium II“ und stützte sich auf 22 % atypische monoklonale Plasmazellen im Knochenmark, einen erhöhten Kappa/Lambda-Quotienten sowie vermehrt freies Ig-Kappa.
Da es dem Patienten noch relativ gut ging, verzichtete man zunächst auf eine spezifische Myelomtherapie. Er erhielt aber Vitamin D3 und Kalzium oral sowie Zoledronsäure i. v., um die Knochendichte zu verbessern. Zudem wurden regelmäßige hämatologisch-onkologische Kontrollen und eine Rehabilitation empfohlen. Schließlich sollte auch eine Infektionsprävention stattfinden durch Impfungen gegen Herpes Zoster, RSV, Pneumokokken, DPT, Influenza und SARS-CoV-2.
Späte Spurensuche im Berufsleben des Patienten
Erst ein gutes Jahr später kam eine Sachbearbeiterin der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten darauf, dass es sich um eine Berufskrankheit handeln könnte und stellte beim zuständigen Unfallversicherungsträger einen Erstattungsantrag. Dieser begann daraufhin mit einer Expositionsermittlung. Es stellte sich heraus, dass der Mann über mehrere Jahrzehnte im Brauereiwesen tätig war und überwiegend in einer Destillerie gearbeitet hatte. Dort war er für Wartungen, Reparaturen und Reinigung der Abfüllmaschinen zuständig und kam dabei mit Nitroverdünnung, Waschbenzin und Ottokraftstoffen in Kontakt.
In ihrem Gutachten stellten die Autoren eine schwere Benzolbelastung von kumulativ 67,3 Benzol-ppm-Jahren fest, davon ca. zwei Drittel inhalativ und ein Drittel über die Haut. Sie empfahlen die Anerkennung als Berufskrankheit und die Unfallversicherung folgte der Empfehlung. Der Mann erhielt eine Verletztenrente von 40 % der Vollrente. Außerdem bezahlte die Unfallversicherung alle notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen ohne Eigenbeteiligung.
Hohe Dunkelziffer bei Berufskrankheiten
Im geschilderten Fall handelte es sich um die Berufskrankheit (BK) 1318: „Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol“. Benzol ist u. a. in Benzin enthalten. Es reizt Haut und Schleimhäute und kann zu Störungen des zentralen Nervensystems sowie zu hämatologischen Neoplasien führen. Eine Exposition ist z. B. in Raffinerien, Tankstellen, Autowerkstätten, Sandgießereien oder bei der Verarbeitung von Sondermüll möglich. Wird ein solcher Zusammenhang bestätigt, sollte der Arbeitsschutz optimiert werden.
In puncto Berufskrankheiten ist die Dunkelziffer hoch. Das liegt u. a. daran, dass zwischen Exposition und Erkrankung oft lange Zeiträume liegen, häufig andere Ursachen infrage kommen, keine ausführliche Arbeitsanamnese erhoben wird oder die Betroffenen Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes haben. Einen Verdacht auf Berufskrankheit darf übrigens jeder und jede bei der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung melden, z. B. Betroffene, Angehörige oder Betriebsräte. Dazu verpflichtet sind neben Ärztinnen und Ärzten bei entsprechenden Anhaltspunkten auch Arbeitgeber und Krankenkassen.
Frei-Stuber L, Nowak D. Dtsch Med Wochenschr 2026; 151: 975-981; doi: 10.1055/a-2868-1885
Dr. Vera Seifert
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