Vibrationssyndrom bedroht Gefäße und Nerven
Dauerhafte Vibrationsexpositionen sind gefährlich für die Finger. Kommt es zu einem vasospastischen Syndrom, drohen neurovaskuläre Schäden mit Schmerzen, Missempfindungen und akralen Nekrosen.
Werkzeuge wie Presslufthämmer, Schleifmaschinen oder Handkreissägen können ein vibrationsbedingtes vasospastisches Syndrom erzeugen. Entscheidend ist die Meldung an die zuständige Berufsgenossenschaft, da es sich um eine Berufskrankheit handeln kann. Ohne Beendigung der Exposition schreitet die Krankheit weiter fort. Was das Erscheinungsbild an den Fingern angeht, unterscheidet sich das vibrationsbedingte vasospastische Syndrom etwas vom Raynaud-Phänomen, erklärte Dr. Peter Klein-Weigel, Helios Klinikum Berlin-Buch. Die abgeblassten Bereiche sind stärker ausgeprägt und zeigen atypische Muster, auch akrale Nekrosen kommen vor. Zudem beginnt die Krankheit nicht mit den sichtbaren vasospastischen Zeichen, sondern mit einem „Nachklingeln“ der Hände nach der Tätigkeit, mit Taubheit, Dysästhesien und Schmerzen.
Verdacht auf Berufskrankheit direkt melden
Oft sind auch Feinmotorik und Geschicklichkeit gestört und gehäuft tritt ein Karpaltunnelsyndrom auf. Außerdem gibt es eine muskuläre Komponente mit rascher Ermüdbarkeit, Myalgien und Schmerzen in Weichteilen und Gelenken. Die schädlichen Frequenzen liegen im Bereich zwischen 60 und 300 Hz. Schon der Verdacht auf eine Berufskrankheit ist meldepflichtig nach Berufskrankheiten-Nummer 2104, betonte der Experte.
Pathophysiologisch spielt sich Folgendes ab: Die Schwingungen führen im Tierexperiment zu einer anhaltenden Vasokonstriktion und gestörten endothelialen NO-Synthese. Bei fortgesetzter Exposition werden oxidative und inflammatorische Gene aktiviert. Außerdem kommt es zu strukturellen Veränderungen der Arterienwände. Histologisch lässt sich eine intimale Hyperplasie, Hypertrophie und eine periarterielle Fibrose nachweisen.
Arbeitsschutzverordnung wird oft unterlaufen
In Deutschland werden jährlich nur ca. 100 Fälle als Berufskrankheit gemeldet, davon 25 letztlich anerkannt. Da es hierzulande 1–1,5 Mio. Beschäftigte gibt, die mit vibrierenden Geräten arbeiten, dürfte die Dunkelziffer extrem hoch sein, vermutete Dr. Klein-Weigel. Gefährdete Berufsgruppen sind u. a. Arbeitende im Hoch- und Tiefbau, Bergbau, Anlagenbau, in der Metall- und Stahlverarbeitung, der Forstwirtschaft und im Gartenbau. Bei Gutachten wird die Stockholm Workshop Scale verwendet mit einer Einteilung in fünf Stadien der vaskulären und vier Stadien der neurosensorischen Komponente. Prophylaxemaßnahmen sind laut Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sogar vorgeschrieben, d. h. es gibt Expositionsgrenzwerte. In den Betrieben werden diese Vorgaben aber häufig unterlaufen und die Arbeitenden nicht ausreichend geschützt.
Eine medikamentöse Therapie der vibrationsbedingten demyelinisierenden Neuropathie gibt es nicht. Gegen die akralen Verschlüsse kommen vasoaktive Medikamente wie Prostanoide (Iloprost) und Thrombozytenfunktionshemmer zum Einsatz. Entscheidend für den Verlauf ist aber die komplette Unterbrechung der auslösenden Tätigkeit und eine Raucherentwöhnung.