Muss ich Vorwurf des Kunstfehlers hinnehmen?
Dr. T. A., Allgemeinarzt in E.:
Das Verbraucherrecht wurde bei Bewertungsportalen wie „Spick-mich“ kürzlich gestärkt und eine subjektive Beurteilung ist demnach nicht zu beanstanden. Wie aber ist es, wenn mir jemand in einer Bewertung (in diesem Fall bei Google) eine Fehldiagnose vorwirft, also einen ärztlichen Kunstfehler? Ich kann ja nicht überprüfen, ob es sich tatsächlich um einen Patienten von mir handelt oder nur um eine Verleumdung vom wem auch immer. Wie kann ich mich gegen eine solche durchaus berufsschädigende Bewertung wehren? Ist eine Klage aussichtsreich?
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